
außerordentliche Mitgliederversammlung am 13.06.2022 um 19:30 Uhr
im Jugendhaus in Bellenberg
Einladung zur MV
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig bedeutet, dass wir uns an die Regeln der Satzung gehalten haben und nun in der MV über Beschlüssen entscheiden und abstimmen dürfen. Zu den Regeln zählt u.a. die fristgerechte Einladung und die Mindestanzahl an stimmberechtigten Teilnehmern
3. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Protokoll der letzten MV
Beschluss:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das vorliegende Protokoll der letzten MV2022.1 angenommen wird.
4. Information zum aktuellen Stand JuBel (Jugendhaus Bellenberg) & zum Projekt Allgemein
5. Beschlüsse
Beschluss:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass der Beschluss vom 20.02.2021 über die Verfügungsrechte des Vorstands über die finanziellen Mittel von nun an keine Gültigkeit mehr hat.
Der ehemalige Beschluss der GV lautete wie folgt:
Die Gründungsversammlung möge beschließen, dass der Vorstand über die finanziellen
Mittel unter Einhaltung der satzungskonformen Verwendung bis zu einem Betrag von 1000
Euro pro Aufwendung, ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung, frei verfügen
darf Der/Die Vorsitzende und dessen Stellvertreter_in haben das Recht ohne Bewilligung
des gesamten Vorstands über 500 Euro pro Aufwendung zu verfügen Die
Mitgliederversammlung hat das Recht bei der Jahresrechnung eine detaillierte Auflistung
dieser Ausgaben bei Nachfrage zu erhalten Eine satzungskonforme Verwendung ist in
jedem Falle nachzuweisen
Beschluss:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass der Vorstand satzungskonforme Rechtsgeschäfte jeglicher Art bis zu einer Höhe von 2 500 € ohne vorheriges Einverständnis der MV abschließen darf.
Ein Rechtsgeschäft unter dem Gesamtwert von 1 000 € kann ohne Zustimmung der gesamten Vorstandschaft von einzelnen Mitgliedern des Vorstands eigenmächtig vorgenommen werden.
Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, dürfen ebenfalls Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 1 000 € abschließen, wenn eine vorherige Zustimmung eines Mitglieds der Vorstandschaft eingeholt wurde.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht bei der Jahresrechnung eine detaillierte Auflistung der getätigten Rechtsgeschäfte i. H. v. über 1 000 € auf Nachfrage zu erhalten. Eine satzungskonforme Verwendung ist in jedem Fall von der Vorstandschaft nachzuweisen.
Veranstaltungen und Aktionen deren Gesamtausgaben einen vorher kalkulierten Wert von 20 000 € überschreiten, müssen durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung vorher genehmigt werden.
Beschluss:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass für sämtliche datenschutzrechtliche Angelegenheiten der Jugendgruppe Jugendgruppe ein, vorerst auf ein Jahr befristeter, Vertrag mit der Firma „HeyData“ geschlossen wird. Das Team von „HeyData“ ist dann beauftragt, für den nötigen Schutz unserer Daten in der Jugendorganisation zu sorgen und steht uns als Ansprechpartner zum Thema Datenschutz mit hilfreichen Tools und der Möglichkeit zum telefonischen Kontakt zur Verfügung.
Die Kosten für die Dienstleistung werden auf verschiedene Haushaltsposten aufgeteilt und sollen einen fixen Betrag von 200 € pro Monat nicht überschreiten.
Zum Schutz der Daten unserer Jugendgruppe werden die Vorgaben zum Datenschutz nach bestem Gewissen bereits umgesetzt und die Mitglieder verpflichten sich die Verantwortung zum Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, die ihnen anvertraut werden, stets ernst zu nehmen.
Beschluss:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass von nun an die „Ordnung über Vergütungen der ehrenamtlichen Arbeit in der Jugendgruppe“ in vorliegender Form Anwendung findet. Die Vorstandschaft trägt die Verantwortung über die satzungskonforme Anwendung und ist befugt Auszahlungen eigenmächtig vorzunehmen. Anordnungsbefugt und damit berechtigt, Auszahlungen zu bestätigen, sind alle geschäftsführenden Mitglieder.
Ordnung über Vergütungen der ehrenamtlichen Arbeit in der Jugendgruppe
Beschluss:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die Vorstandschaft im Rahmen Ihrer Kapazitäten einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Illertissen zur Durchführung der Sommerfreizeit ohne weitere Zustimmung der MV für die laufende Amtsperiode bis 02/2025 abschließen darf. Es ist im Interesse der Mitglieder den „Riesenspaß-Sommer“ weiterhin als ein Hauptbestandteil der Zielsetzung unserer Jugendgruppe zu sehen und auch in den nächsten Jahren diese im besonderen Maße zu fördern und verlässlich durchzuführen.
6. Sonstige Anträge
7. Sonstiges
Danke, dass du dabei warst! Wir freuen uns, dich bei Aktionen & Veranstaltungen vom Riesenspaß-Au zu sehen.